Routerzwang: Gesetz zur Abschaffung noch im Dezember

Noch in diesem Jahr will das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Routerzwang abgeschafft wird. Im Dezember soll der Entwurf in die Ressortabstimmung gehen, sodass das Vorhaben vermutlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2015 umgesetzt wird.
Das berichtet Golem, dem ein Positionspapier aus dem Bundeswirtschaftsministerium vorliegt. Demnach soll „der Zugang zum offentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzabschlusspunkt“ angeschlossen wird. Damit wird es den Netzbetreibern untersagt, den Netzabschlusspunkt auf eine „beliebig zu definierende Schnittstelle in einem zusätzlichen Gerät“ zu verlagern.


In der Praxis bedeutet das: Der Einfluss des Netzbetreibers reicht bis zur Anschlussdose, die Wahl des Routers ist dann Sache des Nutzers. Dazu will das Wirtschaftsministerium sowohl das Telekommunikationsgesetz (TKG) als auch das Gesetz uber Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) ändern. So soll sichergestellt werden, dass auch Kabelmodems von der neuen Regelung erfasst werden.


Der Gesetzentwurf sieht eine Übergangsfrist von sechs Monaten vor, damit insbesondere den Kabelnetzbetreibern die Umstellung ermoglicht wird. Zunächst muss sich das Wirtschaftsministerium aber noch mit den anderen Ressorts auf den Entwurf einigen. Ebenso muss das Gesetz noch von den zuständigen EU-Gremien genehmigt werden.


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